Ausführliche Berichte zu verschiedenen Themenbereichen aus den Jahren bis 2015 haben wir für Sie nach Sachbereichen übersichtlich und chronologisch zusammengestellt. Zu den weiteren Themen gelangen Sie mit einem Klick auf die seitlichen Links – und auch wieder zurück.


Ortsentwicklung & Bebauung


Volksbefragung zur Änderung einer Bebauungsbestimmung

16. 04. 2023 • Die bestehende Baubestimmung hat die Einreichung des umstrittenen
Billa-Projektes an der Mannlichergasse ermöglicht. Jetzt sind die Gerichte am Zug, um zu klären, ob diese Billa-Filiale im öffentlichen Interesse ist. Das Ergebnis der Volksbefragung hat leider keinen Einfluss auf den Ausgang des Billa-Bauverfahrens. Da entscheiden Gerichte. 


Aus dem Abstimmungsergebnis ist der Auftrag an die Gemeindegremien abzuleiten, eine „gescheite“, klare und unanfechtbare neue Bebauungsbestimmung zu schaffen, in der die Letztentscheidung über derartige Projekte beim Gemeinderat liegt. Genau das, was die Unabhängige Bürgerliste seit langem fordern und auch im jüngsten „Blickpunkt Hinterbrühl“ so dargestellt haben.













Ortsplanung für die Bürger – und nicht für Bauträger

29. 11. 2020 • Der Neubeginn in der Ortsplanung verlief nicht ganz so, wie erhofft. Ein neues Ortsentwicklungskonzept, weg von ­früheren Einwohnerzahl- und Grundstücksteilungs-Phan­tasien, ist von den neuen Ortsplanern zu erwarten. Statt dessen wurde gleich ­einmal die Begrenzung der Gebäude­flächen weitgehend ­aus­gehebelt – die Folgen sind noch gar nicht abschätzbar. Das fördert weder das ­Vertrauen in die Gemeindeführung noch in die Ortsplaner.  Weitere Vorschläge der Ortsplaner werden kritisch zu überprüfen sein.

Hinterbrühl ist nicht Höflein …

Als Referenz für ihre Tätigkeit nennen die neuen Ortsplaner  u. a. den von ihnen betreuten Ort Höflein. Die dort vereinheitlich­ten Widmungs­zonen wurden als beispielgebend genannt.

Bei allem Respekt vor Höflein, aber der Ort liegt im Flachland und ist weithin von Feldern umgeben. Hinterbrühl braucht keine Konzepte „von der Stange“. Hinterbrühl braucht maß­ge­schnei­derte, individuelle Maßnahmen, die das gewachsene Ortsbild und die Lebensqualität erhalten, aber eine behutsame Ortsentwicklung ermöglichen. Die Ergebnisse unserer  Bürger­befragungen zu diesen Themen stellen wir gerne zur Verfügung.


Gebäude mit 1.000 m² und mehr möglich

29. 11. 2020 • Bisher durfte die Fläche von Gebäuden maximal 300 m² ­betragen. Diese Bestimmung wurde nun aufgeweicht. Dem Gemeinderat wurde argumentiert, dass die Änderung wegen der Renovierung des Anningersaals, des Neu- und Umbaus von Schule und Hort und eines neuen Veranstaltungssaals in Sparbach gebraucht werde. Die neue Bestimmung war noch gar nicht in Rechtskraft, aber schon gab es ein Supermarkt-Projekt, das diese Bestimmung ausnützen will. Das Problem dabei ist nicht das Projekt an sich, sondern dass die Gemeinde ihre Mitsprachemöglichkeiten aufgegeben hat.


Verunglückte Bebauungsbestimmung 

29. 11. 2019 • Gebäude mit mehr als 300 m² ­Grundfläche werden in Zukunft möglich. Bedingung in der Bestimmung ist, dass derartige Projekte „erforder­lich“ und „im öffentlichen Interesse“ sind. Was als klare Defini­tion erscheint, öffnet – irrtümlich oder nicht –  allen möglichen Projekten Tür und Tor. Und – die Gemeinde hat kein ­„Sicherheitsnetz“ eingebaut. 

Kaum beschlossen – gibt es auch schon ein Projekt

Der Beschluss ist noch gar nicht rechtskräftig – da er beim Land NÖ zur Genehmigung liegt –, aber schon führt der Bürger­meister Gespräche über ein Projekt, das ohne diese Bestim­mungsänderung gar nicht möglich wäre. Merkwürdig.

Was ist erforderlich und im öffentlichen Interesse?

Ein Supermarkt in der Nähe ist ­sicher nützlich und angenehm, aber ist er automatisch „erforder­lich“ und „im öffentlichen Interesse“? Soll die Gemeinde bei der Wahl des Standortes nicht mitreden dürfen? Welche anderen Betriebe könnten ebenfalls diese Bestimmung ausnützen?  Und vor allem: Wer trifft die endgültigen Entscheidun­gen – doch nicht die jeweiligen Projektwerber ­allein?

Was der Fall der 300 m²-Beschränkung bedeutet  

Die bebaute Fläche eines Grundstücks durfte bisher 300 m² nicht überschreiten. 

Nun gilt diese Beschränkung nicht mehr.  Eingehalten werden muss lediglich die gewidmete Bebauungsdichte und die Bauklasse.  Je größer das Grundstück, desto größer kann die Gebäudefläche sein.

Beispiel:Auf einem 5.000 m² großen Grundstück mit 20% Be­bauungsdichte sind künftig
Ge­bäude bis zu 1.000 m² Fläche zu­lässig – statt wie bisher max. 300 m2.  Betroffen sind alle Grundstücke mit mehr als 1.500 m2 bei 20%Bebauungsdichte, oder über 3.000 m2 bei 10% Bebauungsdichte.

Man muss sich vorstellen: Jedes Grundstück in Hinterbrühl, das diese Voraussetzungen erfüllt, könnte für solche Bauprojekte genützt werden. Am Ortsrand, im Ortszentrum, in den ruhigen Außenlagen unseres Ortes. Und das ohne Einflussmöglichkeit der Gemeinde. 

Was haben sich die Gemeindever­ant­wortlichen und die Ortsplaner dabei gedacht?

Gemeinde muss Herr des Verfahrens bleiben

Es geht nicht um das Supermarkt-Projekt, es geht darum, wie leicht in Zukunft großflächige Bau­proj­ekte in Hinterbrühl möglich gemacht werden. Eine Verbesserung der Infra­struktur ist immer gut und wün­schenswert. Es kann aber nicht sein, dass die Gemeinde ihren Einfluss auf die Ortsent­wicklungs- und Ortsbildplanung aufgibt.

Eigenes Widmungs­verfahren gefordert

Als SPAR vom alten Standort zur Sauerstiftung übersiedeln wollte, fand sich – natürlich – gemeinsam mit der Gemeinde eine Lösung in Form einer Widmungsänderung. Damit wurde der Einfluss der Gemeinde auf die Standortwahl gewahrt. Auch in der neuen Regelung muss eine eigene Widmung als ­„Sicherheitsnetz“ vorgeschrieben werden.

Unabhängige Bürgerliste: Bestimmung entschärfen

Die Bürgerliste fordert daher die Aufhebung und eine entschärfte Neuformulierung dieser Bestimmung. Der Einfluss der Gemeinde muss gewahrt bleiben. Die neuen Ortsplaner sind gefordert, ­dementsprechende Vorschläge zu ­machen.


Ortsplanung: Für die Bürger – und nicht für Bauträger 

19. 11. 2020 • Wie eine Bestimmung, welche die Sicherstellung der Errichtungs- und Sanierungsmöglichkeit von öffentlichen Bauten zum Ziel hatte, so aus dem Ruder laufen konnte, dass jetzt im ganzen Ort Riesengebäude zulässig werden könnten, wird noch zu klären sein. Das Vorgehen in diesem Fall wirft aber die Frage auf, wie und wohin die neuen Raumplaner unseren Ort entwickeln wollen – und auch, welche Vorgaben und Aufträge sie von der Gemeindeführung mitbekommen haben.

Hinterbrühl – ein Ort mit reicher Geschichte

Früher war Hinterbrühl Bauern- und Winzerdorf, dann Fremden­verkehrsgemeinde und Kurort, begünstigt durch landschaftliche Schönheit und mildes Klima. ­Damals war Hinterbrühl für einige Zeit die ­Gemeinde mit den ­meisten „Sommerfrischlern“ und Touristen – österreichweit.
Was sich bis heute erhalten hat, sind Winzerhäuser, die typischen Veranden, von bedeutenden
­Architekten errichtete Villen, viel Grünraum – und vor allem das ­cottageartige Ambiente. Das wollen wir erhalten.

Wir wollen keine Schema-F-Gemeinde werden

In den letzen Jahren wurden zunehmend Wohnungsbauten errichtet, die im Luxussegment angesiedelt, entsprechend teuer – und daher oft schwer verkäuflich sind. Dieses Konzept bringt offenbar weder den Bauträgern noch der Gemeinde Vorteile. 

Warum sich also nicht zu unserer gewachsenen Struktur bekennen und trachten, diese zu erhalten und behutsam an die heutigen ­Erfordernisse anzupassen? 

Hier liegen die Aufgaben der Ortsplanung.

 

Bürgerliste entschärfte Ortsentwicklungskonzept

11. 12. 2018 • Bei der Bürgerversammlung am 5. November 2018 wurde die von der Unabhängigen Bürgerliste mit verhandelte – wesentlich entschärfte – Fassung des Ortsentwicklungs-Konzepts vorgestellt. Der Unabhängigen Bürgerliste ist es gelungen, Absichten und Bestimmungen im ursprünglichen Entwurf des Ortsentwicklungsplans wesentlich zu entschärfen, die auf eine Veränderung der Ortsstruktur, der Bebauungsdichte und die massive Erhöhung der Einwohnerzahl möglich gemacht hätten. 

Die Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern hat die Ansicht der Unabhängigen Bürgerliste bestätigt, dass dichtere Verbauung und ortsbildverändernde „Umstrukturierungen“ die Probleme nicht lösen, sondern Verbesserungen der Nahversorgung nötig sind.


In der Bürgerversammlung vorgestellt wurde das von der Bürgerliste entschärfte Modell

Wie bereits im „Blickpunkt Hinterbrühl“ 102 berichtet, konnte die Bürgerliste im Vorfeld in harten Verhandlungen wesentliche Entschärfungen bzw. Klarstellungen in das Ortsentwicklungskonzept hineinverhandeln:

In der Bürgerversammlung wurde so getan, als wäre das Konzept immer schon genau so geplant gewesen. Dem ist aber nicht so – im Gegenteil. 

Das konnte die Unabhängige Bürgerliste u. a. erreichen:

+ Begrenzung der angestrebten Einwohnerzahl auf +200 in den nächsten 10 Jahren.

+ Einführung eines 10-jährigen Beobachtungszeitraumes der Bevölkerungsentwicklung.

+ Kleinere Grundstücke als 700 m2 verhindert.

+ Mehr als ein Gebäude pro Grundstück verhindert.

+ Keine „Regulierung der Bodenpreise“ durch irgendwelche Maßnahmen.

+ Keine aktive Umstrukturierung der bestehenden Ein-/Zwei­familienhaus-Struktur bzw. ­Villenbebauung.

+ Keine größeren Gebäude auf Bkl.-I-Grundstücken

+ Keine ersatzlose Streichung der Bebauungsbestimmungen im Altortgebiet.

Irreführende Zahlen statt seriöser Beweise

Es wurde ein Einwohnerschwund herbeigeredet, der alle im Ortsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen zur Steigerung der Einwohnerzahl rechtfertigen sollte. Als Beweis für den behaupteten „Einwohnerschwund“ wurde der Höchststand an Einwohnern im Jahr 2013 herangezogen. 

Die Einwohnerzahl stagniert seit 1981 bei etwa 4.000. Von einem Schwund kann also keine Rede sein. Vielleicht könnte man diese „Stagnation“ auch so interpretieren, dass der Ort seine optimale Größe erreicht hat.

Neues Bauland im Hauptort Hinterbrühl ist gar nicht möglich

Im Hauptort Hinterbrühl gilt seit vielen Jahren eine Flächenbilanz. Das heißt, es sind feststehende Gesamtflächen von Bauland und von nicht bebaubarem Grünland unabänderlich fixiert. Wer einen Quadratmeter neues Bauland widmen wollte, müsste anderswo im Ort einen Quadrat­meter Bauland in neues Grünland umwidmen. Wenig sinnvoll!

Ist Nachverdichtung Rezept gegen Einwohnerschwund?

Nachverdichtung bedeutet einerseits, dass bisher unbebautes Bauland im Ortsgebiet bebaut wird. Dagegen wird nichts einzuwenden sein. Auf Bauland darf man bauen. Nur soll die Bebauung im ortsüblichen Rahmen und ortsbildverträglich bleiben. Nachverdichtung bedeutet aber auch den Versuch der Raumplaner, auf bereits bebauten Grundstücken eine noch dichtere Verbauung zuzulassen. Das ginge einerseits durch Teilung größerer Grundstücke in zwei oder mehrere kleine Grundstücke. Das ist bisher schon möglich. Die Raumplaner haben aber u. a. auch die Zulassung höherer Bauklassen, die Zulassung von mehr als einem Gebäude pro Grundstück und die Zulassung noch kleinerer Grundstücksgrößen als bisher ins Konzept geschrieben. Das geht gar nicht.

Diese „Grauslichkeiten“ hat daher die Unabhängige Bürgerliste großteils wegverhandelt bzw. von einem 10-jährigen Beobachtungszeitraum abhängig gemacht.

Privatbesitz schützt vor „Umstrukturierungsplänen“

Im Ortsentwicklungskonzept ist von der Förderung von Umstrukturierungsmaßnahmen der Ein- und Zweifamilienhaus-Struktur die Rede. Wie soll denn das gehen? Will man ernsthaft fördern, dass Villen weggerissen und Wohnblocks hingebaut werden? Die Rede ist von Häusern in Privatbesitz! Die Eigentümer entscheiden, was auf ihren Grundstücken geschieht – und die wollen ihre Lebensqualität erhalten.

Aufschließungszonen – was soll dort geschehen?

Im Ortsgebiet wurden einige als Bauland gewidmete große zusammenhängende Grundstücksflächen als „Aufschließungszonen“ definiert. So können vor einer allfälligen Parzellierung und Bebauung der Grundstücke –gemeinsam mit den Grundeigentümern wichtige Eckpunkte vereinbart werden, wie die Anbindung an das öffentliche Straßennetz, an den Kanal, Zuleitungen der Energieversorger etc. Die dort jetzt schon geltenden Widmungen (meist Bkl. I) und Bebauungsdichten werden nicht geändert.

Widmung „Subzentrum“ für Sauerstiftung

Für das Junge und das Betreute Wohnen ist – laut Auskunft der Raumplaner – die Widmung des Bereichs SPAR-Markt und der dahinter gelegenen Grundstücke bis zur Gruber-Fabrik als Subzentrum erforderlich. Dort wird die Bebauungsdichte und voraussichtlich die Bauklasse erhöht.

15% Baulandreserve– mehr brauchen wir nicht

Die derzeit ausgewiesene Baulandreserve von 15% (in allen drei Ortsteilen gemeinsam) –bedeutet ein Potential von rund 600 Einwohner mehr – wenn jedes Grundstück verbaut würde, was aber nicht anzunehmen ist.

Mehr Infrastruktur statt mehr Verbauung

Der Wunsch nach einer Verbesserung der Infrastruktur wurde auch in der Bürgerversammlung geäußert. Mangelnde Einkaufsmöglichkeiten und erwünschte Qualitätsverbesserung des bisherigen Angebots, Verbesserung des Kindergartenangebots, das Fehlen eines Seniorenheims wurden u. a. vorgebracht. Auch Mängel im Kanalsystem, am Zustand der Straßen u. a. wurden aufgezeigt. Aus den Wortmeldungen der Bürgerinnen und Bürger war klar erkennbar, wo der Schuh drückt: Bei der Infrastruktur ist der Hebel anzusetzen, nicht bei der Verbauung. Dann kommen vielleicht auch mehr Einwohner.

Altortgebiet bleibt in den Bebauungsbestimmungen

Im ursprünglichen Entwurf des Bebauungsplans war der komplette Entfall der Bestimmungen für das „erhaltenswürdige Altortgebiet“ vorgesehen. Da haben wir ein erhaltenswürdiges Altortgebiet und geben die Bestimmungen für dessen Erhaltung auf? 

Nach Forderungen der Unabhängigen Bürgerliste wurden die Bestimmungen in etwas geänderter Form wieder aufgenommen. Die UBL hat darauf hingewiesen, dass der § 56 der NÖ Bauordnung ein taugliches Instrument scheint, Bausünden im Altortgebiet hintanzuhalten.

Fehlende Statistikdaten müssen erhoben werden

Nach Ansicht der Bürgerliste wurden zu wenige aussagekräftige Statistikdaten erhoben. Die Abnahme der Volksschülerzahlen (derzeit 150 Kinder) wird beklagt, wir wissen aber gar nicht, wie viele Kinder zwischen 6 und 10 Jahren im Ort leben. Wie viele gehen in anderen Orten in die Volksschule – und warum. 

Weiteres Beispiel ist die Wanderungsbilanz – wie viele Menschen ziehen jährlich aus dem Ort weg, wie viele ziehen zu? 2017 hat es mit – 310 und + 298 ein Minus von 14 Einwohnern gegeben, 2016 ein Plus von 24 Personen, 2015 ein Plus von 13 Personen. Wie viele Ältere ziehen weg (Seniorenheim?), wie viele Jüngere (zur Ausbildung?). Wie ist die Alters- und Familienstruktur der Zuzügler? Aus solchen Daten ließen sich wertvolle Aufschlüsse für eine zukunftsorientierte Ortsentwicklung gewinnen. Hier ist in nächster Zeit einiges nachzuholen.


Ortsentwicklungskonzept: Die „Giftzähne“ gezogen

05. 08 2018 • 200 Hauptwohnsitzer mehr in den nächsten 10 Jahren. Dieses akzeptable Ziel vereinbarte die Unabhängige Bürgerliste u. a. in den Verhandlungen mit dem Bürgermeister über das neue Ortsentwicklungskonzept. Damit war das von den Raumplanern vorgelegte Konzept vom Tisch, das maximal mögliche 9.000 Einwohner ermittelte – und vor „aktiven Maßnahmen“ strotzt, um dieses „Ziel“ auch zu erreichen. Das Konzept ist daher in weiten Teilen schon jetzt Altpapier. Und von der ÖVP-Gemeindeführung wurden 48.000 Euro in den Sand gesetzt.

Die Eckpunkte der Einigung zwischen ÖVP und Bürgerliste

+5% (ca. 200 Personen) mehr Hauptwohnsitzer in den nächsten 10 Jahrenals Zielgröße,

mittelfristig (in drei bis fünf Jahren) Evaluierung der Einwohnerzahlentwicklung 

erst bei einer Stagnation oder dem Rückgang der Einwohnerzahl in dieser Zeit ­können Maßnahmen gegen diese Entwicklung beschlossen werden,

keine Änderungen der Mindestparzellengrößen: kleinere Grundstücke als 700 m² werden weiterhin nicht zugelassen,

keine größeren Gebäude als bisher auf Bkl.-I-Grund­stücken. Mehr als ein Gebäude pro Grundstück wird weiterhin nicht zugelassen,

keine Umstrukturierung von Ein- und Zweifamilienhaus-Gebieten auf dichtere Verbauung,

die speziellen Bebauungsvorschriften für das erhaltungs­würdige Altortgebiet werden nicht ersatzlos gestrichen, sondern bleiben in modifizierter Form erhalten.

Neben der Einigung in diesen zentralen Punkten konnte die Unabhängige ­Bürgerliste im Ortsentwicklungsplan und in den Bebauungsvorschriften weitere positive Ände­ungen erreichen. So waren u. a. Bestimmungen vorgesehen, die nach Ansicht der Bürgerliste Eingriffe in Bürger- und Eigentumsrechte dargestellt hätten oder einfach mangels rechtlicher Möglichkeiten von der Gemeinde gar nicht umsetzbar gewesen wären. 

Amüsant: Eine neue Bestimmung sah für größere Häuser je Wohnung 2 Fahrradabstellplätze vor. Das hätte bewirkt, dass in der geplanten Wohnhausanlage bei der Sauerstiftung alleine beim Betreuten Wohnen 46 Fahrradabstellplätze vorgeschrieben worden wären!

Ortsentwicklungskonzept: Wie aus plus 4.000 Einwohnern plus 200 wurden

Die Erwartung der Unabhängigen Bürgerliste an das Ortsentwicklungskonzept war vor allem die Beantwortung von drei Fragen: 

Was soll das Konzept unseren Bürgern bringen, 

was den neu zuziehenden Einwohnern, 

was soll es der Gemeinde bringen? 

Schon bei erster Durchsicht der Unterlagen war klar, dass diese Antworten  nicht gegeben werden – schon allein, weil diese Fragen von der ÖVP-Gemeindeführung gar nicht gestellt wurden. 

Was erreicht wurde

Nach Vorliegen des Konzepts stellte sich für die Unabhängige Bürgerliste die Frage: Soll man gegen das gesamte Konzept stimmen? 

Oder soll die Bürgerliste in Verhandlungen mit ÖVP-Bürgermeister Moser versuchen, dem Konzept doch noch eine umwelt-, ortsbild- und vor allem menschengerechte Form zu geben, die den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger für eine moderate und nachhaltige Entwicklung des Ortes Rechnung trägt – und die Zukunft des Ortes nicht „verbaut“?

Bürgerliste verhandelte bis zur letzten Minute

Die Bürgerliste entschied sich – im Gegensatz zum politischen Mitbewerb – für die mühsame Variante, Verhandlungen zu führen. Wahrlich mühsam, denn erst zwei Stunden vor der entscheidenden dritten Raumordnungsausschuss-Sitzung wurde in einem Vieraugengespräch zwischen Bgm. Mag. Erich Moser (ÖVP) und Gf. GR Ferdinand Szuppin (UBL) in der Höldrichsmühle eine – vor den Bürgern gut vertretbare – Einigung erzielt. 

Sauerstiftung: Soziale Wohnbauten ermöglicht

Zentraler Punkt in dem Konzept ist die durchaus begrüßenswerte Ermöglichung der Wohnbauten bei der Sauerstiftung für Junge und Betreutes Wohnen durch entsprechende Widmung im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan. 

Einigung auf 5% Einwohner mehr in 10 Jahren

Erst in dieser letzten Besprechung konnte die Festlegung der ÖVP auf eine angestrebte Einwohnerzahl erreicht werden: 5% (ca. 200) mehr Hauptwohnsitzer in den nächsten 10 Jahren.

Grundstücks-Filetierung in Hinterbrühl verhindert

Das eigentlich Gefährliche im Ortsentwicklungskonzept sind jedoch die vorgesehenen „aktiven Maßnahmen“. Diese sind  auf die Erreichung der 9.000 Einwohner ausgerichtet:  „Aktive Förde­rung“ der Nachverdichtung, von Grundstücks-Verkleinerungen, der Erhöhung der Bebauungsdichte, der Umstrukturierung von Ein- und Zweifamilienhaus-Gebieten und weitere Scheußlichkeiten.

Bürgerliste zieht Sicherheitsnetz ein 

Durch die Verhandlungen der Bürgerliste werden jetzt aktuell keine „aktiven Maßnahmen“ der Gemeinde zur Förderung der Bebauung und der „Filetierung“ von Grundstücken gesetzt, sondern von der Bevölkerungsentwicklung der nächsten zehn Jahre abhängig gemacht. Mit diesem Sicherheitsnetz ist vorerst die Luft raus – und vor weiteren Entscheidungen gibt es eine Gemeinderatswahl …

Bürgerliste steht auf der Seite der Bürger

Klar zeigen sich die Unterschiede zwischen ÖVP und Bürgerliste: Die ÖVP setzt auf zunehmende Verbauung, die Unabhängige Bürgerliste steht für eine moderate, zukunftsorientierte Ortsentwicklung: Mit den Bürgern – auf der Seite der Bürger.

Was versäumt wurde

Nach den Protesten der Bürgerliste und von Bürgerinnen und Bürgern gegen die 2016 von den Raumplanern erhobene Horrorzahl von 9.000 möglichen Einwohnern konnte man glauben, diese Planung wäre vom Tisch. Aber nein, im Juni 2018 sollte überfallsartig ein Ortsentwicklungskonzept durchgezogen werden, das genau die „aktiven Maßnahmen“ festlegte, die zur Erreichung der 9.000 Einwohner nötig sind.

Dass man von Anfang an die Definition von klaren Zielen verabsäumte und Maßnahmen erarbeiten ließ, die auf lange Sicht eine völlige Veränderung der Hinterbrühler Bebauungsstruktur zur Folge hätten, wirft die Frage auf, welche Inter­essen im Hintergrund verfolgt wurden. Die politische Verantwortung wird zu klären sein. Das Inkraftreten der „aktiven Maßnahmen“ in dem Konzept hätte Hinterbrühl jedenfalls zu einem begehrten Objekt für Bauhaie und Spekulanten machen können.

Erst 2 Jahre Funkstille, dann „schnell, schnell“

Eingehende Diskussionen und ein breiter Meinungsbildungsprozess wurden angekündigt, nichts davon kam. Dafür sollte der Beschluss des missglückten Konzepts nach zwei Jahren Funkstille innerhalb von nur sechs Tagen durchgepeitscht werden. 

Keine Bürgerbeteiligung, nur „Alibi-Auflage“ 

Die vom Bürgermeister verheißene  „Bürgerbeteiligung“ beschränkt sich lediglich auf die gesetzlich vorgeschriebene sechswöchige Auflage des fertigen Konzepts. 

Ein Konzept ohne Zukunftsperspektiven

Das Konzept geht nicht oder nur am Rande auf eine Verbesserung der Infrastruktur des Ortes ein. Außer der Absichtserklärung für ein Gewerbegebiet in Sparbach ist zu einer Verbesserung der Arbeits- und ­Lebenssituation der Bürgerinnen und Bürger in Hinterbrühl kaum etwas zu finden. 

Es ist eine glatte Themenverfehlung, auf (viel) mehr Einwohner, mehr Häuser, kleinere Grundstücke und eine Umstrukturierung der Ein- und Zweifamilienhaus-Gebiete abzustellen. Und manche Maßnahmen wurden einfach nicht zu Ende gedacht.

Mit dem vorgelegten Ortsentwicklungskonzept ist der ÖVP-Gemeindeführung unter Bürgermeister Moser leider kein „großer Wurf“ gelungen. 

Die Leser werden sich fragen, ob das alles die Kosten des Entwicklungskonzepts in Höhe von 48.000 Euro gerechtfertigt hat. Wir glauben – nein.

Kommentar

Viele fragen sich, welche Auswirkungen das neue Ortsentwicklungskonzept  auf die Entwicklung von Hinterbrühl, Weissenbach und Sparbach in den nächsten 10 Jahren haben wird. Wir wagen die Prognose: Jetzt keine nachteiligen Auswirkungen mehr. Viele Punkte im ursprünglichen Konzept hätten eine massive Verbauung gefördert. Mit der Einigung auf 200 Einwohner mehr in 10 Jahren wurde von der Bürgerliste in den Verhandlungen derartigen Plänen ein Riegel vorgeschoben. 

Das Junge und Betreute Wohnen bei der Sauerstiftung wird dennoch ermöglicht, wenn das Land ­NÖ die Genehmigung erteilt. Dieses Projekt wird von der Bürgerliste positiv ­bewertet und unterstützt.

*

Die ÖVP-Gemeindeführung hat ursprünglich ein Konzept für maximal mögliche Grundstücksteilungen, maximal mögliche Verbauung und maximal viele Einwohner erarbeiten lassen. 

Dass man die 2014 – noch in der schwarz-roten Ära Bgm. Moser–Vbgm. Klein – beauftragten Raumplaner bis zuletzt  an diesen Konzeptzielen werken ließ, wirft Fragen nach der politischen Verantwortung auf. Denn dieses Konzept schien schon 2016 unrealisierbar – nach Bekanntwerden der möglichen 9.000 Einwohner. In dieser Fassung hätte das Konzept für Bauhaie offene Türen geschaffen.

Wenn Bgm. Mag. Erich Moser jetzt 200 Einwohner mehr in den nächsten zehn Jahren als Ziel nennt, dann ist das ge­radezu das Gegenteil dessen, was im Ortsentwicklungskonzept vorgesehen war. 

Unverständlich ist, dass weder die Bürgerinnen und Bürger noch die anderen Parteien in den Entstehungsprozess eingebunden wurden.

Wenn Bgm. Moser von Anfang an auf Zusammenarbeit mit der Bürgerliste gesetzt hätte, wäre es möglich gewesen, den Raumplanern bereits früher – und noch wirkungsvoller – ins Lenkrad zu greifen. Offenbar wollte man jedoch eine Einflussnahme der  Bürgerliste bis zuletzt vermeiden.

Wo liegen nun die Erfolge der Unabhängigen Bürgerliste? 

Es konnte die Festlegung von Bgm. Moser auf das Ziel von 200 Einwohnern mehr in 10 Jahren erreicht werden. 

Durch diese Festlegung sind eine Reihe von vorgesehenen „aktiven Maßnahmen“ der Gemeinde für mehr Verbauung hinfällig.

Es wurde ein „Sicherheitsnetz“ in Form der mittelfristigen Beobachtung der Bevölkerungsentwicklung in den nächsten fünf Jahren eingeführt. Ohne deren Ergebnisse werden keine weiteren verbauungsfördernden Maßnahmen gesetzt.

Wesentlich erfüllender wäre es für die Bürgerliste gewesen, an einem nachhaltigen, zukunftsorientierten Ortsentwicklungskonzept mitzuwirken. Aber das wollte ja die ÖVP nicht.

Eine Lehre kann für die nächste Gemeinderatswahl 2020 gezogen werden: Absolute Mehrheiten (ver)führen unvermeidlich zu Alleingängen und Fehlentscheidungen. Nur der Zwang, Pläne offen­zulegen, zu diskutieren, Mehrheiten suchen zu müssen, sichert überlegte, alle ­Aspekte berücksichtigende ­Lösungen, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger liegen.

Gf. GRFerdinand Szuppin

  

Ortsentwicklungskonzept kostet 48.000 Euro – aber wofür?

07. 10. 2017 • Im Dezember 2014 (!) wurde im Gemeinderat einstimmig die Erstellung eines Ortsentwicklungskonzepts beschlossen, das als Leitbild für die Ortsentwicklung der nächsten 5 bis 10 Jahre dienen soll. Genannter Zeitrahmen für die Erstellung: 13 Monate. Derzeit – 34 Monate nach dem Beschluss – ist man von einem solchen Konzept noch meilenweit entfernt – und es stellt sich die Frage, ob die ÖVP-Gemeindeführung überhaupt ein umfassendes Konzept will. Denn bisher wurde die vorliegende „Grundlagenforschung“ im zuständigen Raumordnungsausschuss noch nicht einmal diskutiert. Geschweige denn, dass daraus Entwicklungsziele formuliert oder Fehlentwicklungen diagnostiziert wurden.

Von der ÖVP ist seit dem Beschluss zur Beauftragung der Konzeptentwicklung im Dezember 2014 nicht viel zu hören. Hat sie der Mut verlassen? Zwar gibt es seitens der ÖVP Pläne, die Gründe der Sauerstiftung für das Projekt „Generationenwohnen“ umzuwidmen und Überlegungen zu Aufschließungszonen und Baulandumlegungen. Solche partiellen Maßnahmen rechtfertigen aber nicht, 48.000 Euro auszugeben. Ein umfassendes und im Konsens mit den politischen Parteien und den BürgerInnen entwickeltes Ortsentwicklungskonzept scheint derzeit jedenfalls in weiter Ferne. Wir fassen zusammen, was bisher geschah – und was nicht. 

Statt Ortsentwicklungskonzept nur Stückwerk – um 48.000 Euro?

Wann denn nun endlich die angekündigte 2. Phase des Hinterbrühler Ortsentwicklungskonzepts vorgelegt werde, fragte die Unabhängige Bürgerliste in der Gemeinderatssitzung am 27. Juni 2017. Er wisse es momentan nicht, man müsse erst nachschauen und werde dann die Bürgerliste informieren, war Bgm. Mag. Erich Mosers lakonische Antwort. 

Es stellte sich heraus, dass der Bürgermeister offenbar nicht wusste, dass die Beauftragung dieser 2. Phase „Analysen und Bewertungen“ im Gemeinderat am 12. April 2016 (!) einstimmig beschlossen wurde. Übrigens auf Mosers eigenen Antrag. 

Beschluss auf Vorrat – wozu eigentlich die Eile?

Begründet hatte er den Antrag damals damit, dass er – nach den vorgesehenen Beratungen über die „Grundlagenforschung“ – Zeitverlust bei der Weiterarbeit an dem Ortsentwicklungskonzept vermeiden wolle. Sozusagen ein Beschluss auf Vorrat. Nur: Beratungen mit den Parteien über die „Grundlagenforschung“ fanden bis heute nicht statt. Neuerdings hört man, dass die bereits fertige Grundlagenforschung überarbeitet werden soll – und an der Phase 2 werde auch noch gearbeitet. 

Umfassendes Konzept – oder nur Stückwerk?

Informell war zu erfahren, dass das beauftragte Raumplanungsbüro für die Weiterarbeit benötigte Eckdaten von der Gemeinde nicht erhalten hat – unter anderem die von der Gemeinde angestrebte maximale Einwohnerzahl. Ohne definierte Ziele kann natürlich auch kein Konzept erarbeitet werden.

Da bisher weder im Raumordnungsausschuss Beratungen stattgefunden haben noch vom Bürgermeister Initiativen bekannt sind, ist zu befürchten, dass bei dem 48.000-Euro-Projekt statt eines umfassenden 10-Jahres-Konzepts nur anlassbezogene Mini-Änderungen herauskommen. 

Nach der UBL-Bürgerbefragung: Hat die ÖVP der Mut verlassen?

Bekanntlich hat die bereits fertig gestellte 1. Phase des Konzepts, „Grundlagenforschung“, für Hinterbrühl maximal mögliche 9.000 Einwohner ergeben. In der darauf folgenden Bürgermitsprache-Aktion der Unabhängigen Bürgerliste erteilten die Bürgerinnen und Bürger diesem Horrorszenario eine klare Absage. Die ÖVP-Führung sprach abwertend von „Panikmache“.

Offenbar bekam der Bürgermeister auf Grund des Befragungsergebnisses kalte Füße und betonte, dass auch er eine derartige Einwohnerzahl nicht anstrebe. Aber, welche Einwohnerzahl er anstrebt, sagte er auch nicht – bis heute. Klar, dass so eine weitere Arbeit am Ortsentwicklungskonzept nicht möglich ist.

„Zizerlweise“ Änderungen – ohne konsistentem Plan 

Statt weiter an dem Gesamtkonzept zu arbeiten und es dann Schritt für Schritt umzusetzen, wurden lediglich „zizerlweise“ einzelne Änderungen da und dort beraten. Ohne ein Gesamtkonzept wird so nur planloses Stückwerk herauskommen. 

Das ganze Geld darf nicht „für die Katz“ sein

Insgesamt sollte das – im Dezember 2014 beauftragte und insgesamt 48.000 Euro (inkl. MWSt.) teure –Entwicklungskonzept in 3Phasen erstellt werden: 1. Phase: eine „Grundlagenforschung“ mit Erhebung des Ist-Zustandes der Gemeinde und der maximal möglichen Einwohnerzahl (Kosten EUR 21.600,–, bereits fertig).

2. Phase: „Analysen und Bewertungen“, welche die Ortsentwicklungsziele nach den Vorgaben der Gemeinde mit Hilfe der Erkenntnisse der Grundlagenforschung definiert (Kosten EUR 16.800,–, noch offen).


2 Wohneinheiten – Bürgerlisten-Antrag von ÖVP abgelehnt

07. 10. 2017 • Das Votum in der UBL-Bürgermitsprache-Aktion konnte nicht klarer sein: 69% der Teilnehmer sprachen sich für max. 6.000 Einwohner in Hinterbrühl aus. Dennoch wurde von der absoluten ÖVP-Mehrheit der Antrag der Unabhängigen Bürgerliste an den Gemeinderat abgelehnt, die betroffenen Ortsgebiete Hinterbrühls auf max. 2 Wohneinheiten rückzuwidmen. 

Niemand will 9.000 Einwohner

Bekanntlich hat ein Raumplanungsbüro erhoben, dass bei Beibehaltung und Erweiterung der 3-Wohneinheiten-Zonen bis zu 9.000 Einwohner im gesamten Hinterbrühler Ortsgebiet möglich wären. 

Die Bürger wollen eine Einwohnerzahl von 9.000 nicht, die Bürgerliste will das nicht, auch der Bürgermeister beteuert immer wieder, das nicht zu wollen. Also, warum beharrt er auf dieser Widmung? Bedauerlicherweise hat er bis heute nicht gesagt, welche maximal erstrebenswerte Einwohnerzahl er anpeilt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten ein klares Wort des Bürgermeisters.


9.000 Einwohner: Nicht erwünscht – aber möglich

Es ist nicht Angstmache – wie die ÖVP behauptet –, sondern eine realistische Möglichkeit, dass in Hinterbrühl – bei maximaler Auslastung aller Grundstücksreserven – für maximal 9.000 Einwohner Platz wäre. Das hat die Grundlagenforschung eines Raumplanungsbüros klipp und klar ergeben. 

Die erhobenen Zahlen sind eindeutig

1. Bei Beibehaltung der 3-Wohneinheiten-Regelung sowie der vom Raumplaner vorgeschlagenen weiteren Maßnahmen wären 9.013 Einwohner möglich.

2. Trotz Rückwidmung auf 2 Wohneinheiten wären etwa 7.700 Einwohner möglich. 

3. Bei Beibehaltung der bisherigen durchschnittlichen Bebauung wären ca. 5.800 Einwohner möglich.

Daher ist nicht nachvollziehbar, warum die bestehende 3-WE-Regelung – mit ÖVP-Mehrheitsbeschluss – jetzt doch aufrecht erhalten wird. Nur durch diese 3-Wohneinheiten-Regelung wären 9.000 Einwohner überhaupt möglich. 

3 Wohneinheiten schaffen keinen billigen Wohnraum

Seitens der ÖVP-Gemeindeführung wird immer wieder behauptet, dass durch Häuser mit 3 Wohnungen billiger Wohnraum für junge Hinterbrühler entstehe. In Wahrheit liegen die Preise bei Bauträger-Projekten zwischen 500.000 und 1,300.000 Euro (pro Wohnung). 

 

Aufschließungszonen und Baulandumlegungen angedacht

07. 10. 2017 • Es gibt zwar noch kein Ortsentwicklungskonzept, aber seitens der ÖVP-Gemeindeführung bereits Überlegungen für mögliche Aufschließungszonen im Ort. 

Vorerst in drei Bereichen des Ortes könnten nach Vorstellung der ÖVP-Gemeindeführung Gebiete als sogenannte „Aufschließungszonen“ definiert werden, also Bereiche, in denen die Gemeinde wesentlich (mit)bestimmen kann, welcher Nutzung die betroffenen Grundstücke zugeführt werden sollen. Weiters sind sogenannte „Baulandumlegungen“ angedacht. Das sind „bebauungsgerechte“ Neuaufteilungen von ungünstig situierten zusammenhängenden Grundstücksflächen, wenn mehr als 75% der betroffenen Eigentümer zustimmen.

Noch gibt es seitens des Bürgermeisters keine konkreten Vorschläge für die künftige Widmung dieser Aufschließungszonen. 

Es ist zu hoffen, dass vor endgültigen Entscheidungen ein umfassendes Ortsentwicklungskonzept vorgestellt wird, an dem die politischen Parteien und die Bürgerinnen und Bürger mitwirken können.

Was sind Aufschließungszonen?

Zur Gewährleistung einer geordneten Siedlungsentwicklung kann Bauland im Flächenwidmungsplan auch als „Aufschließungszone“ festgelegt werden. Aufschließungszonen bewirken, dass Grundstücke vorerst nicht zum Bauplatz erklärt, keine Baubewilligungen erteilt und auch die Grundstücksgrenzen nicht verändert werden dürfen. Dies ist erst möglich, wenn nach Eintritt bestimmter Voraussetzungen der Gemeinderat die Aufschließungszone durch einen Beschluss freigibt. Die Voraussetzungen legt der Gemeinderat per Verordnung gleichzeitig mit der Widmung der Bauland-Aufschließungszone fest. Die Freigabebedingungen müssen sachgerecht sein. (Land NÖ)

Was sind Baulandumlegungen?

Zur Neugestaltung und Erschließung von Siedlungsgebieten können bebaute und unbebaute Grundstücke so neu geordnet werden, dass nach Lage, Form und Größe für bauliche oder sonstige Nutzungen zweckmäßig gestaltete und erschließbare Grundstücke entstehen. Der Hauptzweck des Umlegungsverfahrens liegt darin, dass eine sinnvolle Siedlungserweiterung nicht am Widerstand einzelner Grundeigentümer scheitern muss, weil sich diese an einem gemeinsamen Siedlungskonzept bzw. der Schaffung bebaubarer Bauplätze nicht beteiligen. Diese Maßnahme dient somit dem hochrangigen Ziel der Mobilisierung bisher nicht genützter Baulandreserven. (Land NÖ). 


Einwohnerschwund ist hausgemacht

07. 10. 2017 • Mehr Einwohner – weniger Infrastruktur? Das ist eine Rechnung, die nicht aufgeht.

Erklärtes Ziel der Gemeindeführung ist, in Hinterbrühl mehr Einwohner anzusiedeln. Das wird aber kaum gelingen, wenn die gebotene Infrastruktur schlechter wird statt besser: Symptomatisch für die Entwicklung ist, dass 2020 ein weiterer Gastronomiebetrieb Wohnungsbauten weichen muss. 

Beste Lage – aber Defizite bei der Infrastruktur

Die wunderbare Lage Hinterbrühls inmitten des Wienerwaldes und des Biosphärenparks, das noch weitgehend unzerstörte Ortsbild und die Nähe zur Großstadt sind sicher für viele ein Anreiz, sich in unserem Ort niederzulassen. Diesen Pluspunkten stehen aber auch einige Defizite in der Infrastruktur gegenüber.

Einkauf, Freizeit, Beruf: Ohne Auto geht gar nichts 

Die vorhandene Infrastruktur wird den Ansprüchen dieser Bürgerinnen und Bürger oft nur unzureichend gerecht. Einkaufen ohne Auto ist kaum möglich, das Arbeitsplatzangebot ist gering, ebenso das Freizeitangebot. Hier gilt es, gegenzusteuern und für eine Verbesserung der Situation zu sorgen. Es droht jedoch eher eine Verschlechterung des Angebots als eine Verbesserung.

Abwanderung: Es fehlen auch Senioren-Angebote

Junge Menschen ziehen häufig für die Zeit ihrer Ausbildung oder ihres Studiums weg, aber auch das mangelnde Arbeitsplatz- und Freizeitangebot sind Gründe, abzuwandern. 

Eine wesentliche Ursache für die stagnierenden Bevölkerungszahlen ist aber auch das mangelnde Angebot für Senioren. Früher gab es in Hinterbrühl einige Seniorenheime, die nach und nach geschlossen haben. Die Senioren mussten in andere Gemeinden abwandern. Damit einher ging ein Verlust von in Summe wahrscheinlich einigen hundert Einwohnern – noch dazu alles Hauptwohnsitzer. Auch die hohe Zahl der „Zweitwohnsitzer“ in Hinterbrühl dürfte sich zum Teil dadurch erklären: Viele bleiben in Wien hauptgemeldet, um sich einen Platz im Seniorenheim zu sichern (siehe auch unten stehenden Bürgerlisten-Vorschlag).

Doppelter Schaden für die Gemeinde

Dadurch entgehen der Gemeinde pro Hauptwohnsitzer nicht nur die entsprechenden „Ertragsanteile“ (Zahlungen des Bundes und des Landes im Rahmen des Finanzausgleichs an die Gemeinde), sondern auch die Kommunalsteuer von der Lohnsumme der Dienstnehmer des Seniorenheims.


Betreutes und Junges Wohnen: Schlecht vorbereitet

07. 10. 2017 • Der „Wahlschlager“ 2015 der damaligen ÖVP-SPÖ-Koalition für die damalige Gemeinderatswahl wurde mit großem Spektakel inszeniert, war jedoch offenbar völlig undurchdacht und nicht ausreichend professionell vorbereitet. Auch deshalb wurde es nach der GR-Wahl wieder recht still um das Projekt. Nun soll ein neuer Anlauf genommen werden.

Vor der Gemeinderatswahl 2015 wurde ein Architektenwettbewerb durchgeführt, der letztlich nur buntes Papier brachte, da er jetzt – nach Jahren Stillstand – von Bgm. Moser abgebrochen wurde: Die vorgesehenen Grundstücke böten ohnehin kaum Gestaltungsmöglichkeiten.

Erst jüngst stellte sich heraus, dass wesentliche Grundlagen für die Planung eines konkreten, realisierbaren Projekts für Betreutes und Junges Wohnen bei der Sauerstiftung seinerzeit nicht erhoben wurden und bis heute fehlen. Nach jahrelangem Hin und Her denkt die ÖVP-Führung erst jetzt an grundlegende Erhebungen.

Erst Grundlagen prüfen: Hochwasser, Boden …

Weder wurde bisher die Eignung der Bodenverhältnisse für die Bebauung ausreichend geprüft, noch wurden die möglichen Einschränkungen durch die Hochwasserzone des durchfließenden Baches beurteilt. Erst jetzt wurde als zuständige Behörde die Lawinen und Wildbachverbauung beauftragt, eine Expertise abzugeben. 

… dann Ausschreibung für ein Projekt erarbeiten …

Danach können die von der Gemeinde gewünschten Eckdaten des Projektes festgelegt und eine Ausschreibung an interessierte Genossenschaften ausgearbeitet werden.

… und Realisierung durch eine Genossenschaft

Für die Ermittlung der Projektgröße wird auch eine Bedarfserhebung und eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unumgänglich sein – das wird nicht ohne Beiziehung einer Genossenschaft möglich sein. Denn diese muss das Projekt finanzieren – und in der Restlaufzeit des Baurechtsvertrages auch wieder verdienen.

Erst wenn alle erforderlichen Parameter für ein konkretes Projekt vorliegen und dessen Realisierung sichergestellt ist, sollte die Gemeinde über eine Umwidmung der Grundstücke entscheiden.

Die Unabhängige Bürgerliste fordert vom Bürgermeister, jetzt – spät aber doch – die Projektentwicklung neu zu starten. Schritt für Schritt sollen die oben genannten Punkte geklärt werden. Dann soll von Profis ein Projekt entwickelt werden, das auch tatsächlich realisierbar ist und dem bestehenden Bedarf entspricht.


Moser-Vorschlag: Begegnungszone im Ortszentrum?

15.04.2016 • Für eine Begegnungszone in der Hauptstraße, Parkstraße und den anderen Straßen um den Beethovenpark plädiert Bgm. Moser in der NÖN. Das bedeutet Tempo 20, Fahrzeuge und Fußgänger benützen die Fahrbahnen gleichberechtigt. Beispiel für eine Begegnungszone ist die Mariahilfer Straße in Wien.

Vor kurzem berichtete die NÖN über die Bürgermeister-Idee, rund um den Beethovenpark eine „Begegnungszone“ zu schaffen. Diese Zone schwebt ihm nach seinen Worten rund um den Beethovenpark, zwischen Volksbank und Kirche vor und soll offenbar die Hauptstraße und Parkstraße einbeziehen. Er vermutet, dass dadurch auch der Durchzugsverkehr reduziert würde.

Eine Begegnungszone ist ein Bereich, in dem die Fahrbahnen für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt sind. Laut § 76c StVO gilt in Begegnungszonen u. a. Tempo 20, in Ausnahmefällen darf Tempo 30 gestattet werden.

Reales Projekt Mosers oder eine Seifenblase?

Abschließend sagt Moser in dem NÖN-Bericht, dass er diese Pläne erst mit der Behörde besprechen müsse. Wenn diese grünes Licht gibt, solle der Raumordnungsausschuss das Projekt entwickeln. Das heißt, es ist noch ein weiter Weg bis zu einer allfälligen Realisierung – oder es ist wieder nur eine der Ankündigungs-Seifenblasen des Bürgermeisters …

In Hinterbrühl sind Fußgänger bestenfalls zur Trafik, zum Fußpflegesalon, zur Volksbank und zu gewissen Zeiten zur Kirche und zur Schule unterwegs. Ob diese unbedingt auf der Straße statt am Gehsteig gehen wollen, ist fraglich. Shopping, Schanigärten, buntes Treiben? Ohnehin Fehlanzeige!

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

Die Vorschläge der Unabhängigen Bürgerliste zur Verkehrsberuhigung, u.a. Tempo 40 auch auf der Hauptstraße und Parkstraße, ein LKW-Durchfahrtsverbot über 3,5Tonnen in diesem Teil des Ortes, liegen seit langem auf dem Tisch, werden jedoch seitens der ÖVP-Gemeindeführung nicht behandelt. 

Der VCÖ über Begegnungszonen

Laut Verkehrsclub Österreich sind Begegnungszonen geeignet für: 

Plätze und Straßenabschnitte, in denen Gehende, Rad- und Autofahrende auf Basis gegenseitiger Rücksichtnahme eine Verkehrsfläche gemeinsam nutzen.

Straßen oder Plätze mit flächenhaftem Querungsbedürfnis eignen sich besonders als Begegnungszonen: Geschäftsstraßen, Zentrums- und Altstadtbereiche sowie Bahnhofsvorplätze, ebenso Straßenabschnitte mit geringer Querschnittsbreite, wo die einzelnen Verkehrsarten nicht baulich getrennt werden können.

Begegnungszonen verringern die Barrierewirkung des Kfz-Verkehrs und ermöglichen überall das Queren. 

Wesentlich für das Wirken einer Begegnungszone sind viele Menschen, die zu Fuß unterwegs sind. 

Damit sie entsprechend der lokalen Gegebenheiten gut funktioniert, sind gründliche Planung und gute Gestaltung notwendig.

Eine Begegnungszone ist ideal, wenn die Durchquerung einer Straße oder eines Platzes für Kfz erhalten bleiben soll und viele Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. 

Die hohe Zahl an Gehenden und Radfahrenden in Relation zur Kfz-Verkehrsstärke ist wesentlich, da 

eine Begegnungszone nur dann funktioniert, wenn es ständig zu Begegnungen kommt.


Bürgerliste für Wende in Verbauungspolitik 

01.03.2015 • Keine anderen Themen haben die Hinterbrühler Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen Jahren so bewegt, wie die Fehlentwicklungen in der Bebauungspolitik und die ständig zunehmende Verkehrsbelastung in allen Ortsteilen, insbesondere durch den LKW-Verkehr.

Als Erleichterungen für private Hausbauer gedachte Änderungen in den Bebauungsbestimmungen wurden von Bauträgern gnadenlos für ihre Projekte ausgenützt. Die Folgen für das Ortsbild sind nicht zu übersehen. Dass diese Entwicklung gestoppt wird, erwarten viele Hinterbrühlerinnen und Hinterbrühler von der Gemeindeführung. Die Parteiengespräche nach der Gemeinderatswahl haben jedoch gezeigt, dass diese Botschaft bei manchen ÖVP-Politikern noch nicht angekommen ist. 

In der Verkehrspolitik zeichnet sich ab, dass die Argumente vieler Bürger und der Unabhängigen Bürgerliste die ÖVP zu einem Umdenken veranlasst haben könnten.

In diesen Parteiengesprächen hat die Unabhängige Bürgerliste zur Verbaungs- und Verkehrspolitik schwerpunktmäßig folgende Überlegungen eingebracht:

Großvolumige Bauträgerprojekte bedeuten nicht automatisch höhere Einwohnerzahlen, die von der ÖVP offenbar gewünscht werden.

Die Stagnation der Bevölkerungszahlen liegt nicht am Mangel an Wohnraum, sondern an der mangelnden Infrastruktur. Ältere Mitbürger ziehen aus dem Ort weg, da es an Nahversorgungseinrichtungen fehlt.

Es gibt kein Seniorenheim im Ort. Dadurch sind ältere Menschen oft gezwungen, z. B. nach Wien abzuwandern, um dort den Anspruch auf einen Platz in einem Seniorenheim zu erwerben. Investitionen in diese Bereiche würden nach Ansicht der Bürgerliste nachhaltiger auf die Bevölkerungsentwicklung wirken, als immer neue Bauprojekte.