Ausführliche Berichte zu verschiedenen Themenbereichen aus den Jahren bis 2015 haben wir für Sie nach Sachbereichen übersichtlich und chronologisch zusammengestellt.

Lärmschutz & Verkehr




Anschluss-Sammeltaxi: Merkwürdige „Geheimhaltung“

24. 01. 2022 • Eineinhalb Monate nach dem Start des Anschlusstaxis am 1. Dezember 2021 fehlen immer noch die Stationentafeln an den Abholstellen. Endlich gibt es eine attraktive Verbesserung für alle Öffi-Benutzer und dann wird diese seitens der Gemeindeführung „geheim gehalten“. Keine Stationentafeln, halbherzige Texte im Gemeindeboten, kein Flugblatt. Wenn wir von der Unabhängigen Bürgerliste im „Blickpunkt Hinterbrühl“ 111 nicht ausführlich informiert hätten – auch mit einem Beilageblatt zum Herausnehmen – wüsste kaum jemand von der Existenz dieser Inititative des Landes NÖ, der die meisten Gemeinden des Bezirks Mödling beigetreten sind.

Beachten Sie bitte die Downloadmöglichkeit unseres Informationsblattes auf der Startseite. 

Hinter dem Begriff „Anschluss-Sammeltaxi“ (AST) verbirgt sich ein Projekt des Landes, das durchaus Potential hat. Für die Gemeinden des Bezirks Mödling wurde ein Taxi-Zubringersystem geschaffen. Fahrgäste werden von Abholpunkten nahe ihres Wohnsitzes abgeholt und zur nächsten Öffi-Haltestelle gebracht oder sogar bis zu ihrem eigentlichen Ziel. Das Angebot gilt im gesamten Bezirk Mödling.

Leider sind die Abholstellen im Ort noch nicht mit Tafeln gekennzeichnet (Stand 20. 1. 2022), aber dennoch: Die Möglichkeit, in der Nähe seines Wohnhauses abgeholt und zur nächsten Öffi-Haltestelle bzw. sogar in die Nähe seines Zielortes – innerhalb des Bezirkes Mödling – gebracht zu werden, ist attraktiv. Der Fahrgast kann über eine Smartphone-App, per Computer oder Anruf eine Abholstation samt -termin und eine Zieladresse buchen.     

Ein Algorithmus errechnet dann, welche „Öffi“-Einsteigstelle am nächsten liegt und ob der Fahrplan eine zumutbare Abfahrtszeit hergibt. Falls nicht, bringt das Taxi den Gast zur nächstmöglichen zumutbaren Einsteigestelle, von der er zu seinem Ziel weiterfahren kann. Wenn nicht anders möglich, wird der Fahrgast sogar bis zu seinem eigentlichen Fahrziel gebracht. Fahrten innerhalb des Ortes und überörtlich im Umkreis von 5 Kilometern werden mit dem Taxi direkt durchgeführt.     

Abholstationen nahe den Wohnsitzen der Fahrgäste

In Hinterbrühl, Weissenbach und Sparbach wurde ein dichtes Netz von Stationen eingerichtet, von wo das Taxi die Fahrgäste abholt. Besonders vorteilhaft ist das System für Fahrgäste, die abseits des Ortszentrums in den höher gelegenen Ortsbereichen bzw. in Weissenbach oder Sparbach wohnen, da auch die Heimfahrt mittels dieses Taxisystems gebucht werden kann.     

Nachteil könnte sein, dass für den gewünschten Abholtermin eine Rahmenzeit eingeplant werden muss, innerhalb der das Taxi tatsächlich kommt. Damit sind minutengenaue Ankunftszeiten vermutlich nicht leicht planbar. 

Attraktive Betriebszeiten – fast rund um die Uhr

Wochentags sind die Taxis zwischen 5 Uhr früh und 2 Uhr nachts buchbar, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sogar durchgehend 24 Stunden.    

Besonders günstig für VOR- und Klimaticket-Kunden

Das Taxi-Angebot ist in das VOR- und Klimaticket-System eingebunden und daher für deren Kunden besonders preisgünstig, da nur ein Komfortzuschlag von 2 Euro zu bezahlen ist. Fahrgäste ohne diese Tickets zahlen zwischen 4,40 und 9,10 Euro inkl. 2 Euro Komfortaufschlag. Tarife und Bedingungen siehe www.postbus-shuttle.at


Tempo 40 und unsinniger Rechtsvorrang

16. 05. 2019 • Die unnötige Rechtsvorrang-Schikane ärgert die Bürger. Selten ist eine Maßnahme in der Bevölkerung auf derart einhellige Ablehnung gestoßen – und sollte daher möglichst rasch wieder rückgängig gemacht werden. Während das von der Unabhängigen Bürgerliste beantragte Tempo 40 breite Zustimmung gefunden hat, stößt der von Bürgermeister Moser (ÖVP) durchgezogene Rechtsvorrang für Mini-Nebengassen, Feldwege und Parkplatzausfahrten auf völlige Ablehnung. Ob die Kosten 60.000, 48.000 oder „nur“ 32.000 Euro betragen, ist weiter unklar. Der Vorschlag der Bürgerliste, kostensparend auch die Hauptstraße und Johannesstraße in die 40er-Zone einzubeziehen, wurde abgelehnt.

Bgm. Moser: „Maßnahme ist vorgeschrieben.“

Die NÖN schreibt im Dezember 2017: „Die Bürgerliste hält Tempo 40 als Maßnahme zur Beruhigung für ausreichend. Bürgermeister Erich Moser verteidigt das Konzept: ,Bei einem 40er ist es einfach so, dass die Einrichtung eines Rechtsvorranges gefordert ist, das ist nicht meine Idee, die Alternative wären Schwellen, aber die macht man heute auch nicht mehr.‘“ Aber: In welchem Gesetz, welcher Verordnung ist zu finden, dass Tempo 40 und Rechtsvorrang zwingend nur gemeinsam vorgeschrieben werden dürfen? 

GR Pikisch (ÖVP) spricht von „Paradigmenwechsel“ 

Im „Hinterbrühler“ 1/2019 spricht Gf. GR Peter Pikisch (ÖVP) von einem „Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik“. Ist das ernst gemeint? Zu einem Paradigmenwechsel (Wandel grundlegender Rahmenbedingungen) gehören – taugliche Rahmenbedingungen. Und davor noch die Ziele. Wohin will man? Weniger Individualverkehr, mehr Wege zu Fuß oder mit dem Rad? Dazu bräuchte es aber kurze Wege sowie bessere und umfassendere Infrastruktur im Ort. Wer für eine Banküberweisung nach Mödling muss, braucht bessere Öffi-Verbindungen – und nicht große Sprüche und Belehrungen.


Rückblick: 2015 – Bürgerlisten-Initiative für Tempo 40

Der Antrag der Unabhängigen Bürgerliste im Gemeinderat am 22. 9. 2015 war eindeutig: Grundsatzbeschluss für Tempo 40 im gesamten Hinterbrühler Ortsgebiet – ausgenommen die Gaadner Straße. Für Weissenbach und Sparbach sollten eigene Regelungen erarbeitet werden. 

Bgm. Moser behauptet: Tempo 40 auf Landesstraße geht  nicht …

Statt sachlichen Diskussionen kamen gleich erste Verhinderungsversuche der ÖVP: „Populismus“ wurde der Bürgerliste vorgeworfen. Und dass das gar nicht möglich wäre, weil Tempo 40 auf Landesstraßen (Johannes- und Hauptstraße) nicht genehmigt würde. Die flächendeckende 40er-Regelung  in Mödling (auf Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen) werde bei der ersten  Klage eines „Temposünders“ vom Höchstgericht gekippt. Bei uns gehe das daher gar nicht.

… aber Höchstgericht widerlegt Moser – und bestätigt Tempo 40 in Mödling 

Die Klage eines „Temposünders“ in Mödling gab es mittlerweile – und er hat verloren: Der Verfassungsgerichtshof bestätigte 2018 den 40er. Er bleibt auf den Mödlinger Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen in Kraft! Also wäre die Lösung auch bei uns möglich gewesen. 

Jetzt feiern sich die ÖVP-„Blockierer“ plötzlich als „40er-Erfinder“

Heute, nach fast vier Jahren, ist der Bürgerlisten-Antrag umgesetzt. Es gibt den 40er (leider nur) auf den Hinterbrühler Gemeindestraßen. Und Bürgermeister Moser wird groß als Initiator präsentiert …


11. 12. 2018 • Nun haben wir also Tempo 40 auf den Ortsstraßen– und einen ungeliebten Rechtsvorrang für wenig befahrene Nebengassen. Billig ist diese Lösung nicht: Die Auskünfte bewegen sich zwischen € 48.000,– und € 65.000,–

Billiger wäre es gewesen, auch die Johannesstraße und die Hauptstraße in die 40er-Zone einzubeziehen. Ein Teil der Bürgerinnen und Bürger sprach sich in der Bürgerbefragung der Unabhängigen Bürgerliste dafür aus, ein anderer – gleich großer – Teil nicht. Egal, wie man dazu steht – billiger wäre diese Lösung allemal gewesen.

Es wäre eine zusammenhängende 40er-Zone im Ort entstanden

Sieben oder acht 40er-Tafeln an den Einfahrten in die Zone hätten als Beschilderung gereicht. Was nicht gereicht hat, war der Mut der Verantwortlichen: Weil die Hauptstraße eine Landesstraße ist, hat man gar nicht ernsthaft versucht, auch für diese ein Tempolimit zu bekommen. Was in Mödling, in Gießhübl und anderen Orten geht, war bei uns nicht möglich. 

Auf der Bundesstraße 11 von Hinterbrühl bis Mödling gilt Tempo 40 und wird großteils – wenn auch manchmal zähneknirschend – eingehalten. Die Landesstraße von Hinterbrühl zur Autobahnauffahrt Gießhübl hat Tempo 40. Und ehrlich: Schauen Sie auf Ihren Tacho – fahren Sie auf der Hauptstraße zwischen Post und Apotheke wesentlich schneller als 40?

Gesamtkosten: € 48.000,–: Schilderwald beauftragt

Nun kommt eine Verkehrslösung, die vermutlich nur einen glücklich macht: den Verkehrssachverständigen. Alleine die nötigen Bodenmarkierungen und Verkehrsschilder kosten rund 30.000 Euro. Die Gesamtkosten betragen – entgegen früheren Auskünften des Gemeindeamtes nicht € 65.000,–, sondern „nur“ € 48.000,–.

Unfug wird verwirklicht: Bürgermeister zieht Rechtsvorrang durch

Nur weil es sich der Verkehrssachverständige so „gewünscht“ hat, zieht Bürgermeister Mag. Erich Moser (ÖVP) den Rechtsvorrang – unter anderem – für Quergassen der Parkstraße und der Hortigstraße durch.

Dass aus Sackgassen heraus Rechtsvorrang gelten soll, dass reine „Wohn“-Straßen Vorrang vor verkehrsableitenden Straßen bekommen – nur weil es sich der Verkehrssachverständige so wünscht – mutet als Schildbürgerstreich an. Entsprechend groß ist bei den Bürgerinnen und Bürgern das Kopfschütteln.  Dass sich der Bürgermeister gegen diese Maßnahme nicht gewehrt hat, ist aus Sicht der Bürgerliste ein schwerer Fehler. 

Nur weil es sich der Verkehrssachverständige so „gewünscht“ hat, zieht Bürgermeister Mag. Erich Moser (ÖVP) den Rechtsvorrang – unter anderem – für die wenig befahrenen Quergassen der Parkstraße und der Hortigstraße durch.

Bürgerliste stimmte gegen Rechtsvorrang

Die Unabhängige Bürgerliste stimmte gegen den Rechtsvorrang und sprach sich für die generelle Beibehaltung der bisherigen Vorrangregeln aus, da diese weitgehend dem logischen Fahrverhalten der Autofahrer entsprechen. Die Einführung des Rechtsvorranges auf Gemeindestraßen birgt aus Sicht der Bürgerliste erhebliches Gefahrenpotential. Die Kreuzungen der Parkstraße – und auch der Hortigstraße – mit den nur wenig frequentierten Seitengassen wird durch die Aufhebung des derzeit geltenden Nachrangs der Seitengassen eher gefährlicher als sicherer. 

Bürgermeister trägt die politische Verantwortung

Dass der Bürgermeister die politische Verantwortung für diesen Rechtsvorrang-Unsinn trägt, nützt wenig, wenn Sach- oder gar Personenschäden durch die unlogischen Verkehrsregeln entstehen.


Rechtsvorrang auf Gemeindestraßen?

07. 10. 2017 • Ist das eine Notwendigkeit oder doch nur unnötige Quälerei? Während es nach einigem Hin und her seitens der ÖVP-Gemeindeführung doch zu einer Einigung der Parteien über Tempo 40 auf den Hinterbrühler Gemeindestraßen gekommen ist, gibt es nun Meinungsunterschiede über die künftigen Vorrangregelungen in den 40er-Zonen. Die ÖVP-Gemeindeführung will generellen Rechtsvorrang auf den Gemeindestraßen und denkt lediglich an einige Ausnahmen. 

Bürgerliste spricht sich gegen Rechtsvorrang aus

Die Unabhängige Bürgerliste spricht sich für die generelle Beibehaltung der bisherigen Vorrangregeln aus, da diese weitgehend auch dem logischen Fahrverhalten der Autofahrer entsprechen.

Die Einführung des Rechtsvorranges auf Gemeindestraßen birgt aus Sicht der Bürgerliste erhebliches Gefahrenpotential. Um einige Beispiele zu nennen: bei der Einmündung der Eichbergstraße in den Kröpfelsteig (Kinderdorf-Kinder!) und bei der unübersichtlichen Einmündung der Waldgasse in die Gießhübler Straße. Auch die Kreuzungen der Parkstraße mit den nur wenig frequentierten Seitengassen würden durch die Aufhebung des derzeit geltenden Nachrangs für die Seitengassen eher gefährlicher als sicherer. 


Bürgerliste schlägt Verkehrssicherheitsmaßnahmen vor

16. 5. 2019 • Zahlreiche Hinweise und Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wurden aus der Bevölkerung an die Unabhängige Bürgerliste herangetragen. Im Gespräch mit betroffenen Bürgerinnen und Bürgern haben wir einige Schwerpunkte herausgearbeitet, wo – teils mit einfachen Mitteln, teils mit Kosten verbunden – erhebliche Verbesserungen der Verkehrssicherheit erreicht werden könnten. Diese Vorschläge hat die Bürgerliste in einem Gespräch an Bgm. Mag. Erich Moser erörtert. Bei manchen wurde die Prüfung zugesagt, andere fanden keine Zustimmung bzw. will der Bürgermeister eigene Wege gehen. Getan werden muss etwas – wir sind es unseren Bürgern schuldig.

Manche der vorgeschlagenen Verkehrslösungen wären einfach umzusetzen, manche mit finanziellem Aufwand verbunden. Die Sicherheit unserer Bürger sollte uns das jedoch wert sein. Das Geld sollte dort eingesetzt werden, wo es sinnvoll ist und den Menschen nützt. Wenn das Geld für aufwendige Bodenmalereien in den 40er-Zonen vorhanden ist, wird es wohl auch für wirklich wichtige Maßnahmen aufzubringen sein. Bei den vorgeschlagenen Verkehrssicherheits-Maßnahmen wäre das Geld allemal gut angelegt. 

Ob einfach oder kompliziert:Lösungen müssen gefunden und umgesetzt werden. Wenn es bessere und billigere sind: Um so besser.


Der Schutzweg bei der Trafik ist auch nach dem Wegzug der Volksbank stark frequentiert. Mehrfach wurde beobachtet, dass Autofahrer zu spät bremsten oder gar nicht anhielten, wenn ein Fußgänger den Schutzweg betreten wollte. Die Unabhängige Bürgerliste schlägt vor, den Schutzweg mit einer Überkopf-Warnblinkanlage auszustatten. Auf der Johannesstraße in Maria Enzersdorf gibt es eine solche Anlage, die sich seit vielen Jahren bewährt.


Besonders heikel ist die Situation beim Schutzweg nahe Billa/Zum Griechen.  Fußgeher, Kinderwagen, Radfahrer tauchen unvermittelt aus der Parkstraße auf. Der Schutzweg sollte weiter auf die Brücke verschoben werden und das direkte Betreten aus der Parkstraße durch Poller verhindert werden. Eine Warnblinkanlage ist bereits angedacht. Die von der Bürgerliste vorgeschlagenen Hinweistafeln auf die Verschwenkung der Hauptstraße lehnt der Bürgermeister ab und strebt eine andere Lösung an.


An der Abzweigung Gaadner Straße Weissenbacher Straße  ermöglicht der großzügige Kurvenradius  Abbiegen in hohem Tempo. Abhilfe wäre ein Schutzweg über die Weissenbachstraße und auch einer über die Gaadner Straße nahe dem Spar-Markt.

Weiters erforderlich ist ein befestigter Gehsteig an der Weissenbacher Straße. Dort befindet sich eine Bushaltestelle, Schulkinder müssen am Straßenrand gehen, es wird zu schnell gefahren. Ein Tempomessgerät und Radarkontrollen würden Bewusstsein schaffen.


Die Fußgängerübergänge über die Johannesstraße sollten farblich markiert werden. Die Sanierung der Johannesstraße und die Installation der beiden Fahrbahnteiler waren ein erster Schritt zu einer Verkehrsberuhigung. Leider wurde der Bürgerlisten-Vorschlag für Tempo 40 nicht aufgegriffen. Um so wichtiger wäre, die beiden Fußgängerübergänge farblich zu markieren – wie in Maria Enzersdorf beim Restaurant Hotwagner. 

Talwärts rechts in Richtung Ortszentrum Hinterbrühl gibt es keinen durchgehenden Gehsteig. Spätestens beim unteren Fahrbahnteiler müssen Fußgänger über die Straße und linksseitig weiter gehen. 

Zusätzliches Problem ist der großteils zu schmale Gehsteig linksseitig. Empfohlene Gehsteigbreite an Straßen mit Fließverkehr bis 50 km/h ist 2,30 Meter, Mindestbreite 1,50 Meter (in besonderen Ausnahmefällen für kurze Strecken 1,20 Meter). Bei Hausnummer 13 ist die geringste Breite 91 cm, ansonsten werden 1,20 Meter knapp erreicht. Hier wird eine Lösung zu suchen sein, die dem Sicherheitsbedürfnis der Fußgänger gerecht wird und den Vorschriften entspricht. Da sind zielführende Empfehlungen von Sachverständigen durchaus gefragt. Tempo 40 auf der Johannesstraße wäre zumindest von Vorteil gewesen.


Lärmschutz für geplagte A21-Anrainer

16. 05. 2019 • Neuerliche Lärmmessungen an der A21 ergaben Grenzwertüberschreitungen – dennoch besteht kaum Aussicht auf Verbesserung der Lärmschutzwände. Seit Jahren bemüht sich eine Weissenbacher Initiative um eine Verbesserung des Lärmschutzes von der Autobahn A21. Gespräche mit der ASFINAGbrachten bisher keine Fortschritte.

Mit dem Ausdruck „Kaugummiverfahren“ trifft eine Mitinitiatorin den Nagel auf den Kopf: Nur bei Druck wird nachgegeben – und es zieht sich. Am 6. September 2017 wurden seitens der ASFINAG in einer Besprechung Lärmmessungen vor Ort an der A21 zugesagt. Erst am 15. Mai 2019 fand die Präsentation der Ergebnisse im Gemeindeamt statt. Diese Vor-Ort-Messung ergab – wie bereits Computer-Simulationsberechnungen zuvor – Überschreitungen der Grenzwerte. Dennoch bietet die ASFINAG bisher nur eine Förderung von Lärmschutzfenstern an, jedoch keine Verbesserung der Lärmschutzwände. Laut Aussage des ASFINAG-Vertreters würde eine Erhöhung der Wände um 1,5 Meter nur eine Lärmreduzierung von 1 dB bringen. 


07. 10. 2017 • Anfang September fand im Gemeindeamt eine Besprechung mit dem Lärmschutzexperten der ASFINAG, DIKarl Zeilinger und mit besonders vom Autobahnlärm betroffenen Weissenbacher Bürgerinnen und Bürgern statt – ohne konkrete Ergebnisse. Die Unabhängige Bürgerliste unterstützt diese Anti-Lärm-Initiative.

Anlass war die Präsentation der Lärmkarte 2017, die jedoch mangels Detailangaben zu den dB-Werten wenig Informationsgehalt bot. 

Vorschriften behindern neue Lärmschutzwände

DI Karl Zeilinger von der ASFINAG führte eingangs aus, 

dass eine Dienstanweisung des Verkehrsministeriums Grundlage für Lärmschutzmaßnahmen der ASFINAG sei. 

Einzuhaltende Grenzwerte seien 60 dB bei Tag und 50 dB bei Nacht – jedoch errechnet als Durchschnittswerte nach einem Computermodell. 

Alle Gebäude, die vor dem 1. 1. 1996 errichtet wurden, seien nicht schutzwürdig.

Neue Lärmschutzwände werden nur errichtet, wenn sie nicht mehr als das Dreifache von Lärmschutzfenstern kosten.

Darüber hinaus gehende Kosten müssten Dritte übernehmen (z. B. Gemeinden).

Die maximal mögliche Bauhöhe von Lärmschutzwänden ist 4Meter.

Detaillierte Lärmmessungen müssen von der Gemeinde mitfinanziert werden.

Für die Messung der Schadstoffbelastung sei das Land Niederösterreich zuständig. 

Für Tempolimits ist das Verkehrsministerium zuständig. 

Tempolimits würden in der Regel nur aus Verkehrssicherheitsgründen verhängt.

Seitens der Bürgerliste wurde die Frage angesprochen, ob der Austausch der Lärmschutzwand-Elemente gegen neue auf heutigen Stand der Technik eine Verbesserung bringen könne. Das wurde prinzipiell bejaht. Ein Austausch könne aber erst geschehen, wenn die alten Elemente kaputt wären. Derzeit sei dies nicht der Fall.

Diese ernüchternden Feststellungen werfen die Frage auf, welche anderen Maßnahmen zu einer Lärmreduzierung führen könnten.

Section Control als mögliche Lösung?

Als Zusammenfassung des Besprechungsergebnisses kann man sagen, dass sich – einmal mehr – herausstellte, dass die Überwachung der bestehenden Tempolimits eine effektive Maßnahme zur Lärmreduzierung wäre. Damit ist die jahrelange Forderung der Bürgerliste, Section Control zwischen Sparbach und Gießhübl einzuführen, aktueller denn je. 

Tempolimits werden meist nicht eingehalten

Von der Einhaltung der bestehenden Tempolimits sind wir weit entfernt, wie jeder Benützer der A21 feststellen kann. Nur ein Beispiel: LKWs über 7,5 t dürfen tagsüber nur Tempo 80 fahren, in der Nacht sogar nur Tempo60. Allein mit der konsequenten Überwachung dieser Tempolimits mittels Section Control könnte schon eine Verbesserung der Lärmsituation einher gehen. 

Ein weiterer Vorteil von Section Control wäre eine Erweiterung des regionalen Verkehrsleitsystems im Großraum Wien. 

Wie oft hört man von Behinderungen im Tunnel Vösendorf und Staus auf der S1, auf der Tangente und Richtung Wiener Neudorf. Aber von Sparbach bis Gießhübl lässt man LKWs und PKWs mit Höchstgeschwindigkeit auf diese Staus zurasen? 

Die Unabhängige Bürgerliste wird weiterhin alle Bestrebungen unterstützen, die Lärmbelastung an der A21 zu reduzieren. Aussichtsreichster Ansatzpunkt scheint tatsächlich Section Control zu sein und sollte daher ganz oben auf der Agenda stehen. 


UBL-Forderung erfüllt: Tempo 50 bei Haberlsiedlung

12.05.2016 • Die langjährige Bürgerlisten-Forderung, Tempo 70 bei der Haberlsiedlung durch Tempo 50 zu ersetzen, ist verwirklicht. Die 70er-Tafeln wurden bereits entfernt. 

Die Vorgeschichte: Im Jahr 2014 startete die Haberlsiedlung-Bewohnerin und UBL-Kandidatin Mag. Claudia Haider-Kasztler mit Unterstützung der Bürgerliste eine Unterschriftenaktion für Tempo 50. Mit großem Erfolg – die meisten Haberlsiedlungs-Bewohner unterschrieben diese Forderung und die Unabhängige Bürgerliste setzte sich im Gemeinderat für dieses Anliegen ein.

Erfreulicherweise unterstützte auch Bürgermeister Moser diese Forderung bei den zuständigen Behörden. Eigentlich könnte man sich also freuen, dass durch Zusammenarbeit und gemeinsame Anstrengungen endlich möglich ist, was früher stets abgelehnt wurde.

Etwas verwunderlich ist es daher, dass Bürgermeister Moser nun in einem NÖN-Bericht am 4. 5. 2016 den Eindruck zu erwecken versucht, als würde er diese Forderung erst jetzt aufgreifen. Wörtlich sagt er: ,,Schon lange wird von der Bevölkerung gefordert, dass hier Tempo 50 kommt, das haben wir nun in unser Konzept aufgenommen.“ 


Bürgerliste für Wende in der Verkehrspolitik 

01.03.2015 • Gegen die zunehmende Verkehrsbelastung müssen dringend Maßnahmen getroffen werden: Ein 24-Stunden-LKW-Fahrverbot (ausgenommen Ziel- und Quellverkehr) ist von den zuständigen Behörden zu fordern. Dieses gibt es praktisch flächendeckend seit langem auf den Straßen östlich der B17. Warum nicht bei uns?

Die Gebiete, die als „Ziel- und Quellverkehr“ definiert sind, müssen enger definiert werden. Eine LKW-Fahrt z. B. von Gumpoldskichen nach Gaaden kann nicht als Ziel- und Quellverkehr akzeptiert werden. Bisher ist LKW-Verkehr, der westlich der B17 (Triester Straße) entsteht, als Ziel- und Quellverkehr definiert. Das ist zu ändern.

Bürgerlisten-Vorschlag ist, den Verlauf der Südbahnstrecke als neue Grenze zu definieren. Damit müsste der Verkehr fast aller Gewerbegebiete zwischen Gumpoldskirchen, Mödling, Maria Enzerdsorf, Brunn und Perchtoldsdorf über die Autobahnen A2 und A21 abgewickelt werden. Das wäre ein Gewinn nicht nur für Hinterbrühl, sondern für die gesamte Region.

Das 50-km/h-Limit auf der B11 entlang der Haberlsiedlung und die Errichtung einer Bushaltestelle ist entsprechend den Forderungen einer Unterschriftenaktion von Anrainern umzusetzen.

Die Sanierung und Verkehrsberuhigung der Johannesstraße ist nach der Kanalsanierung vordringlich. Weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen sind durch Erhebung konkreter Daten einzuleiten.